Gesundheitskarte: Krankenkasse muss Foto löschen

Eine beklagte Krankenkasse muss das Foto eines Versicherten für die Gesundheitskarte umgehend löschen. Gewöhnlich erfolgt dies erst, wenn der Vertrag endet.

Eine gesetzliche Krankenkasse muss das Foto eines Versicherten nach der Erfassung seiner Daten löschen. Das entschied das Sozialgericht Mainz am 1.12.2015. Der Mann hatte gegen die dauerhafte Speicherung seines Bildes geklagt und sich auf den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung berufen. Die Krankenkasse hatte sich geweigert, das Bild aus ihrer Datenbank zu nehmen - für den Fall, dass die Gesundheitskarte verloren ginge oder zerstört würde.

Erneut Einwilligung des Betroffenen einholen

Der Vorsitzende Richter erklärte, er habe zwischen dem bürokratischen Aufwand für die Krankenkasse und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Klägers abwägen müssen. Er urteilte, dass die Krankenkasse für eine neue Karte erneut die Einwilligung des Betroffenen einholen müsse. «Wir werden Ihr Foto umgehend löschen», sagte der Anwalt der Krankenkasse nach dem Urteilsspruch.

Gesundheitskarte wird alle 5 Jahre erneuert

In der Regel löschte die beklagte Krankenkasse die Daten ihrer Versicherten erst, wenn der Vertrag endete. Die elektronische Gesundheitskarte wurde in Deutschland seit 2011 stufenweise eingeführt, alle 5 Jahre muss sie erneuert werden.

Entscheidung gilt für diesen Einzelfall

«Das Gericht hat über einen Einzelfall entschieden», erklärte der Anwalt des Klägers. Andere Betroffene könnten sich in Zukunft nicht auf diesen Prozess berufen. «Für die Versicherten bedeutet das Urteil womöglich, dass sie in Zukunft auf ihrem Antrag noch ein Häkchen mehr machen müssen », sagte er - für die Zusage nämlich, dass die Krankenkasse ihr Foto ohne zeitliche Einschränkung nutzen dürfe.

(SG Mainz, Urteil v. 1.12.2015, S 14 KR 477/15)

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dpa

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