Hinzuverdienst bei Frührentnern: Rentenkürzung durch Solarstrom

Frührentner aufgepasst: Besitzer einer Photovoltaikanlage freuen sich über strahlenden Sonnenschein. Denn jede Kilowattstunde Strom, die nicht selbst verbraucht wird, bringt Geld. Bei zu hohen Einnahmen droht aber eine Rentenkürzung.

Wer mit Einnahmen aus Photovoltaikanlagen seine vorzeitige Rente aufbessert, sollte genau nachrechnen: Übersteigen die monatlichen Einnahmen die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro, kann die Rente gekürzt werden.

 

Rente bleibt bis zur Hinzuverdienstgrenze ungekürzt

Ob Alters- oder Erwerbsminderungsrentner: Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, kann bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, zweimal im Jahr sogar das Doppelte. Dann bleibt die Rente ungekürzt. Dabei zählen Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung ebenso wie die Gewinne aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen.

Werden sie im Einkommensteuerbescheid als Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit aufgeführt, müssen sie dem Rentenversicherer gemeldet werden. Auch bei Hinterbliebenenrenten wird Einkommen angerechnet. Witwen- oder Witwerrentner haben allerdings einen höheren Freibetrag.

DRV

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