Knochendichtemessung auf Kassenkosten

Ärzte können nun häufiger eine Knochendichtemessung verordnen. Es geltenneue gelockerte Indikationen. Von der erweiterten Kassenleistung profitieren Patienten mit Osteoporose oder chronisch Kranke mit einem erhöhten Risiko für Osteoporose, die eine Knochendichtemessung benötigen.

Am 11.5.2013 trat die neue Richtlinie zu Methoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV-RL) zur Osteodensitometrie (Knochendichtemessung) bei Osteoporose in Kraft. Die neue MVV-RL zur Knochendichtemessung wurde bereits am 21.2.2013 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Nun können mehr Patienten eine Knochendichtemessung auf Kassenkosten bekommen, die sie bislang aus eigener Tasche bezahlen mussten.

Knochendichtemessung zu Kassenlasten

Die Neuregelung gilt zum einen für Menschen, die Osteoporose haben, sich aber noch keinen Knochen gebrochen haben. Zum anderen können Patienten die Knochendichtemessung als Kassenleistung erhalten, wenn sie wegen bestimmter Risikofaktoren und/oder chronischer Erkrankungen ein erhöhtes Risiko für eine Osteoporose haben.

Osteoporose-Medikation soll überprüft werden

Bislang hat die Kasse die Kosten für die Osteodensitometrie nur übernommen, wenn der Patient schon einen Knochenbruch hatte. Nun kann die Kasse die Knochendichtemessung zahlen, wenn der Patient mit Medikamenten gegen Osteoporose behandelt werden soll, weil das medizinisch sinnvoll erscheint. Ziel der Untersuchung ist, zu ermitteln, ob der einzelne Betroffene voraussichtlich einen Nutzen durch die Medikamente haben wird oder nicht.

Patienten, die die Kosten für eine Knochendichtemessung bislang selbst getragen haben, sollten ihre Ärzte auf die Neuregelung hinweisen.

dpa

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