Krankengeld: Neufassung des Rundschreibens zum Krankengeld

Die Regelungen des Flexirentengesetzes, des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes sowie die aktuelle Rechtsprechung des BSG haben Auswirkungen auf das Krankengeld. Daher wurde das Gemeinsame Rundschreiben zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Kranken- und Verletztengeldes nun überarbeitet.

Auswirkungen des Flexirentengesetzes

Im Zusammenhang mit dem Flexirentengesetz wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei gleichzeitigem Bezug einer Teil- oder Vollrente wegen Alters neu geregelt. Hierdurch kann es zu einem rückwirkenden Wechsel zwischen der Voll- und Teilrente kommen, welcher Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch bei einer Rente wegen Alters ergeben kann. Im Gemeinsamen Rundschreiben werden nun umfassend die möglichen Fallgestaltungen dargestellt, wodurch eine einheitliche Beurteilung und zugleich Transparenz über die geltenden Regelungen sichergestellt wird. Gleichzeitig werden auch die eventuellen Auswirkungen für die Versicherten und die dazugehörigen Handlungsempfehlungen aufgezeigt.

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Mit dem HHVG wurden unter anderem auch Neuregelungen bei der Verbeitragung des Arbeitseinkommens eingeführt. Die gesetzliche Neuregelung sieht nunmehr ggf. eine rückwirkende beitragsrechtliche Korrektur vor, welche jedoch nicht zu einer Anpassung des Krankengeldes führt. Im Gemeinsamen Rundschreiben wurden daher weitergehende Klarstellungen zu den Krankengeldansprüchen von hauptberuflich Selbstständigen aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurden gleichzeitig die Aussagen zum Krankengeld aus dem Gemeinsamen Rundschreiben vom 25.8.2009 zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17.7.2009 überführt und aktualisiert und daher mit dem neuen Gemeinsamen Rundschreiben abgelöst.

Auswirkung aktueller Rechtsprechung

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 11.5.2017 (B 3 KR 22/15 R) zur Problematik des lückenlosen Nachweises von Arbeitsunfähigkeit die bisher anerkannten engen Ausnahmefälle erweitert. Eine verspätete Ausstellung der Arbeitsunfähigkeit kann danach nicht mehr dem Versicherten angelastet werden, wenn er alles in seiner Macht stehende getan hat, um die Arbeitsunfähigkeit zu erlangen. Hierzu hat er den Arzt aufzusuchen und ihm seine Beschwerden vorzutragen. Wurde durch den Arzt hierbei fälschlicherweise keine AU-Bescheinigung ausgestellt, so ist dies dem Verantwortungsbereich der Krankenkassen und nicht dem Versicherten zuzurechnen.

Erweiterung um Aussagen zum Anspruch

In Bezug auf Regelungen zum Anspruch auf Krankengeld gab es bisher kein Gemeinsames Rundschreiben. Insbesondere die hiervon umfasste sogenannte „Nahtlosigkeitsthematik“ führt in der Praxis zu vielfältigen Nachfragen und Missverständnissen. Mit dem Ziel der Herstellung von Transparenz auch zum Anspruch auf Krankengeld wurde das vorgenannte BSG-Urteil zum Anlass genommen, die bisherigen Besprechungsergebnisse in das Gemeinsame Rundschreiben einzuarbeiten. Hierfür wurde ein neues Kapitel 2 mit vielfältigen Beispielen und umfangreichen Klarstellungen hinzugefügt. Aufgrund dieser Erweiterung der Inhalte bedurfte es einer Anpassung des Titels; es lautet nunmehr „ Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 45 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII“.

Rundschreiben digital besser nutzbar

Aufgrund der erheblichen Erweiterung und Neustrukturierung des Gemeinsame Rundschreiben wurde auch die komplette Formatierung überarbeitet. Hierdurch soll neben der Übersichtlichkeit auch die effiziente digitale Nutzung des Gemeinsamen Rundschreibens ermöglicht werden. Dies geschieht durch vielfältige Verlinkungen innerhalb und außerhalb des Dokuments, sowie Neugestaltung der Beispiele und Inhaltsverzeichnisse.


Schlagworte zum Thema:  Krankengeld, Entgeltersatzleistung