Zinslose Kredite für Pflegezeit werden kaum beansprucht

Arbeitnehmer können seit Januar 2015 einen zinslosen Kredit zur finanziellen Überbrückung einer sechsmonatigen Pflegezeit beantragen. Allerdings werden die Kredite kaum in Anspruch genommen.

Von den 1,3 Millionen Euro, die das Bundesfamilienministerium dafür in den Haushalt eingestellt habe, seien bislang nur knapp 150 000 Euro abgerufen worden, weitere knapp 135 000 Euro seien bewilligt worden. Das berichtet die «Rheinische Post» (28.8.2015) unter Berufung auf eine Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag.


Pflegezeiten scheinen nicht das richtige Mittel zu sein 

Die anvisierten Zahlen würden gemessen an den dafür bereitgestellten Mitteln weit verfehlt, sagte die Pflegeexpertin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg. «Offenbar treffen die Pflegezeiten die Bedürfnisse der Menschen nicht», meinte die Grünen-Politikerin. Sie betonte, der Verdacht liege nahe, dass die Neuregelungen so enden würden wie ihre Vorgänger, «als Rohrkrepierer».

Seit Januar haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine sechsmonatige Pflegezeit und können für diese Zeit, in der sie einen schwer kranken Angehörigen pflegen, einen zinslosen Kredit beantragen. Das Darlehen ist als Ausgleich für fehlendes Einkommen gedacht.

dpa

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