Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch Art. 4 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze v. 23.5.2022 (BGBl. I S. 760) mit Wirkung zum 1.6.2022 eingeführt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?