BGH : Anspruch auf Schadenersatz bei fehlendem Kita-Platz

Drei Mütter bekommen trotz Rechtsanspruch zu spät einen Kita-Platz. Der Wiedereinstieg in den Job ist dadurch erst verspätet möglich. Das wollen sie nicht hinnehmen und fordern Schadenersatz für den entgangenen Verdienst.

Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 20. Oktober 2016 entschieden. Die verantwortliche Kommune muss dem Urteil zufolge aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat.

Kein Kita-Platz nach einem Jahr Elternzeit

Geklagt hatten drei Frauen aus Leipzig. Sie hatten jeweils kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Kita-Platz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Trotzdem gingen sie zunächst leer aus und konnten erst Monate später zurück in den Job. Ihrer Ansicht nach muss die Stadt dafür geradestehen, denn seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter.

Schuldfrage muss geklärt werden

Das BGH-Urteil ist für die Mütter ein wichtiger Etappensieg. Die Gerichte der Vorinstanzen hatten allerdings nicht geklärt, ob die Stadt Leipzig auch schuld an den Verzögerungen war. Unverschuldet wären der Karlsruher Entscheidung zufolge zum Beispiel der Mangel an qualifiziertem Personal oder Verspätungen durch die Insolvenz einer Baufirma - nicht aber finanzielle Engpässe. Das Oberlandesgericht Dresden muss die Fälle deshalb noch einmal verhandeln. Erst dann wird es das endgültige Urteil geben (Az. III ZR 278/15 u.a.).

Folgen des BGH-Urteils

Grundsätzlich eröffnet die BGH-Entscheidung Eltern die Möglichkeit einer Schadenersatz-Klage. Denn Urteile der obersten Zivilrichter in Karlsruhe sind für die Rechtsprechung in ganz Deutschland maßgeblich.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet trotzdem nicht mit einer Klagewelle. Die meisten Kommunen hätten die «Herkulesaufgabe» Kita-Ausbau weitgehend gemeistert, sagte eine Sprecherin. Aus kleinen und mittleren Städten seien keine anhängigen Klagen bekannt. Allenfalls in den Groß- und Unistädten komme es aufgrund der starken Nachfrage hier und da zu Engpässen.

Weiterer Ausbau von Kita-Plätzen

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) erklärte, sie werde sich dafür einsetzen, dass der Ausbau weitergehe. Zwischen 2006 und 2016 seien bereits mehr als 400 000 neue Plätze entstanden. Trotzdem decke das Angebot noch nicht überall den Bedarf der Eltern.

dpa

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