Gesundheitskarte und Krankenversicherung für Flüchtlinge
Flüchtlinge erhalten in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts Grundleistungen für Asylbewerber.
Die Grundleistungen umfassen bei Gesundheitsleistungen die
- Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen,
- notwendige Versorgung mit Arznei- und Verbandmittel,
- Schutzimpfungen,
- medizinische notwendige Vorsorgeuntersuchungen sowie
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.
Behandlung bei medizinischer Notwendigkeit
Chronische Erkrankungen werden nur bei medizinischer Notwendigkeit behandelt. Zahnersatzkosten werden sogar nur im Einzelfall bei Unaufschiebbarkeit übernommen.
Die Asylbewerber haben vor Inanspruchnahme des Arztes einen Behandlungsschein bei der zuständigen Asylstelle zu beantragen. D. h. die Kosten tragen die Landkreise/Kommunen und die Entscheidung über die Akuterkrankung oder die behandlungsbedürftige chronische Erkrankung treffen die Mitarbeiter der Asylstelle.
Flüchtlinge bei einem Aufenthalt von mehr als 15 Monaten
Flüchtlinge mit einem Aufenthalt von länger als 15 Monaten erhalten Sozialhilfe. Dieser Anspruch schließt den Anspruch auf Gesundheitsleistungen einschließlich Versorgung mit einer elektronischen Gesundheitskarte ein. Hier haben die zuständigen Träger mit den gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die Organisation der Versorgung gegen Kostenersatz abgeschlossen. Die Leistungsberechtigten können unter den Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich des Trägers frei wählen.
Versorgung von Flüchtlingen mit elektronischer Gesundheitskarte
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat das Thema Gesundheitskarte für Flüchtlinge auf seine politische Agenda für den Flüchtlingsgipfel in Brüssel am 24.9.2015 gebracht. Auch wenn die Versorgung mit der Karte bereits lange zur Diskussion steht - aktuell sehen die Grundleistungen für Asylbewerber keine Versorgung mit der elektronischen Gesundheitskarte vor.
Hinweis: Die Landesvertretungen könnten bereits jetzt mit den Krankenkassen einen Rahmenvertrag über die Betreuung und Versorgung von Asylbewerbern gegen Kostenersatz während der Grundleistung (also von Anfang an) vereinbaren. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie Nordrhein-Westfalen machen ab 2016 von dieser Regelung Gebrauch.
Die Vorteile der Gesundheitskarte sind eine schnellere medizinische Versorgung von Asylbewerbern bei akuten Erkrankungen und Entlastung der zuständigen Behörden.
Ist Kritik an der Einführung der Gesundheitskarte berechtigt?
Die Versorgung der Asylbewerber mit einer Gesundheitskarte führt auch zu kritischen Fragen:
- Führt die Einführung zu Leistungsausweitungen, die über den Anspruch des Asylbewerberleistungsgesetzes hinausgehen?
- Wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, dass medizinisch schlechter versorgte Wirtschaftsflüchtlinge aus den westlichen Balkanstaaten nach Deutschland kommen?
- Schafft dies auch Anreize für Ärzte, unkontrolliert Leistungen zu erbringen und abzurechnen, da die Leistungen nicht budgetiert sind?
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