Bei Rückwanderung aus dem Ausland keine Umzugskosten
Kehr ein Hartz IV-Empfänger aus dem Ausland nach Deutschland zurück, können keine Umzugskosten beansprucht werden. Dies entschied das Sozialgericht (SG) Mainz mit Urteil v. 10.5.2012 (S 10 AS 412/12 ER) in einem Eilverfahren.
Rückkehr nach Auswanderung
Geklagt hatte eine Frau, die vergeblich rund 800 EUR für den Transport von Umzugskisten beantragt hatte. Die Frau zog Ende 2011 auf die Insel Madeira, um dort eine Existenz aufzubauen. Aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen reiste sie Anfang 2012 wieder nach Deutschland ein. Sie beantragte Hartz IV, das ihr auch bewilligt wurde. Für die Überführung ihres auf Madeira verbliebenen Hab und Gutes, erwartete sie finanzielle Hilfe des Jobcenters. Das Jobcenter lehnte jedoch ab.
Hartz IV-Umzugskosten nicht für Ausland
Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die Vorschrift, die die Umzugskosten von Hartz IV-Empfängern betrifft, nicht auf Umzüge aus dem Ausland nach Deutschland anwendbar. Die Einwanderung in das deutsche Sozialsystem solle nicht bezuschusst werden.
Zudem habe die Frau nicht nachgewiesen, dass die auf Madeira verbliebenen Gegenstände unentbehrlich seien. Ausweispapiere stünden ihr noch zur Verfügung, sonstige Unterlagen könnten ersetzt werden.
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