Hartz IV: Vom Minijob in die SV-Pflicht

Die Jobcenter bemühen sich verstärkt, Minijobs von Hartz IV-Empfängern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen umzuwandeln. Ein Pilotprojekt verspricht Erfolge.

ereDie steigende Zahl an Minijobs zeigt, dass ein immer größeres Arbeitsvolumen in dieser Beschäftigungsform geleistet wird. Gerade für Geringqualifizierte oder Langzeitarbeitslose ist der Minijob ein Einstieg in den Arbeitsmarkt, er darf sich aber nicht zur „Sackgasse“ entwickeln. Minijobber kehren häufiger in Arbeitslosigkeit zurück oder entwachsen aufgrund des geringen Verdienstes gar nicht erst der Hilfebedürftigkeit.

Pilotprojekt in NRW gestartet

In einem Pilotprojekt werben ausgewählte Jobcenter in Nordrhein-Westfalen bei Unternehmen und Beschäftigten dafür, Minijobs in sv-pflichtige Beschäftigung umzuwandeln. Unter dem Motto „Mehrwert schaffen“ sollen einerseits Hartz IV-Bezieher in existenzsichernde Beschäftigung gebracht werden und andererseits Betriebe eingearbeitete und hoch motivierte Beschäftigte langfristig an ihr Unternehmen binden. Eine Win-Win-Situation, die gleichzeitig die Sozialkassen der Kommunen und die Steuerzahler entlastet.

Erste Erfolge zeichnen sich ab

Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen gezielt Minijobber und Unternehmen an und werben dafür, Minijobs in Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung umzuwandeln. Und das sehr erfolgreich. Monatlich werden mit Hilfe der Jobcenter Dortmund, Unna, Bielefeld und Duisburg aus insgesamt rund 150 Minijobs sv-pflichtige Beschäftigungen. Dieses Beispiel soll bundesweit Schule machen.

Minijob sollte nur ein Übergang sein 

Heinrich Alt: „Es geht nicht darum, Minijobs schlecht zu machen. Minijobs sind ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes. Für Unternehmen ist es wichtig, flexibel zu sein. Für Menschen, die lange Zeit außerhalb der Arbeitsgesellschaft standen, können Minijobs der erste Schritt sein, um wieder Teil der Arbeitswelt zu werden. Es darf sich aber kein dauerhaftes Erwerbsprinzip daraus entwickeln, denn Minijob heißt auch Minirente. Auch vor dem Hintergrund fehlender Fachkräfte müssen sich Minijobs stärker zu einem Bestandteil eines längerfristigen beruflichen Integrationsprozesses entwickeln. Die Jobcenter können hier als Brückenbauer unterstützen. Ich bin sicher, wenn betriebliche Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe weiter entwickelt werden, erreichen wir eine stärkere Durchlässigkeit von Minijobs hin zu anschließender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.“

Geringes Entgelt der Minijobber belastet Kommunen 

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider ergänzt: „Viele Minijobber sind auf aufstockende Geldleistungen aus dem ALG II angewiesen, weil sie mit dem Minijob allein kein existenzsicherndes Einkommen haben. Das ist nicht nur für die betroffenen Menschen ein Problem, sondern auch für die öffentlichen Haushalte, speziell für die Kommunen."

Begleitend läuft ein EU-kofinanziertes Evaluationsprojekt, das wissenschaftlich fundierte Informationen liefert, wie Jobcenter die Umwandlung von Minijobs in sv-pflichtige Beschäftigung am besten fördern können.

Minijobber sind erste Wahl bei Arbeitsneuplatzbesetzung

Auch Handwerkspräsident Otto Kentzler unterstützt die Initiative: "Minijobber sind für ihren Arbeitgeber erste Ansprechpartner bei der Besetzung von regulären Arbeitsplätzen. Sie haben sich im Betrieb bewähren können, sind bei Kolleginnen und Kollegen ebenso bekannt, wie bei den Kunden. Die Arbeitgeber im Handwerk und die Minijobber brauchen bei der Umwandlung Unterstützung und Beratung. Hürden für den Aufstieg in sv-pflichtige Beschäftigung gilt es, aus dem Weg zu räumen."

Pressedienst Bundesagentur für Arbeit

Schlagworte zum Thema:  Hartz IV, Jobcenter, Minijob, Sozialversicherung