Soziale Medien für behinderte Menschen
Das Bayerische Landessozialgericht (Bayer. LSG) hat im Falle eines blinden behinderten Menschen klargestellt, dass eine PC Schulung im Umfang von 20 Stunden erforderlich ist, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen. Entscheidend für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft seien nicht nur Kontakte zu nahestehenden Personen wie Familie und Freunde, sondern auch zu anderen Menschen, die neue Medien im Internet nutzen. In Zeiten von sozialen Medien und Netzwerken sei die Fähigkeit zur Nutzung dieser Möglichkeiten unerlässlich.
Eingliederungshilfe durch das Internet
Das Bayerische Landessozialgericht hat verdeutlicht, dass sich die Eingliederungshilfe an den aktuellen Entwicklungen orientieren muss.
Bayer. LSG, Urteil v. 16.5.2013, L 18 SO 6/12
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