Soziale Medien für Behinderte: PC Kurs als Eingliederungshilfe

Das Internet  fördert die Begegnungen von Menschen. Die Fähigkeit zur Internetnutzung zählt in Zeiten der social media zur Teilhabe am sozialen Leben. Muss die Sozialhilfe einen PC Kurs übernehmen, um über diese Fähigkeit die Eingliederung Behinderter per Internet zu ermöglichen?

Das Bayerische Landessozialgericht (Bayer. LSG) hat im Falle eines blinden behinderten Menschen klargestellt, dass eine PC Schulung im Umfang von 20 Stunden erforderlich ist, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen. Entscheidend für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft seien nicht nur Kontakte zu nahestehenden Personen wie Familie und Freunde, sondern auch zu anderen Menschen, die neue Medien im Internet nutzen. In Zeiten von sozialen Medien und Netzwerken sei die Fähigkeit zur Nutzung dieser Möglichkeiten unerlässlich.

Eingliederungshilfe durch das Internet

Das Bayerische Landessozialgericht hat verdeutlicht, dass sich die Eingliederungshilfe an den aktuellen Entwicklungen orientieren muss.

Bayer. LSG, Urteil v. 16.5.2013, L 18 SO 6/12

Bayerisches LSG

Schlagworte zum Thema:  Teilhabe, Behinderung, Eingliederungshilfe