Studie: Auswirkungen des Mindestlohns auf Hartz IV-Aufstocker

Ein Ziel des geplanten Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro ist, dass Beschäftigte vom Lohn ihrer Arbeit leben können, ohne auf Hartz IV angewiesen zu sein. Eine aktuelle Studie zeigt aber, dass Hartz IV-Aufstocker kaum vom Mindestlohn profitieren dürften.

Vom geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro werden nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern nur wenige Hartz-IV- Aufstocker profitieren. Von den derzeit 1,3 Millionen Aufstockern fallen voraussichtlich nur rund 60 000 aus der Jobcenter-Förderung, geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) (s. Internetseite) hervor.

Warum werden Hartz-IV-Aufstocker kaum vom Mindestlohn profitieren?

Die meisten Aufstocker hätten nur einen Teilzeitjob von weniger als 22 Stunden in der Woche; entsprechend gering sei trotz Mindestlohns ihr Monatseineinkommen. «Die meisten werden daher auch nach der Einführung des Mindestlohns weiter Hartz IV benötigen», sind die Arbeitsmarktforscher überzeugt.

Hinzukomme, dass der überwiegende Teil des Lohnzuwachses auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet werde. «Das verfügbare Nettoeinkommen der Aufstocker steigt im Durchschnitt nur um zehn bis zwölf Euro.»

Aufstockende Hartz-IV-Leistungen werden gezahlt, wenn das Arbeitseinkommen eines Beschäftigten nicht zum Leben ausreicht.

Bund und Sozialversicherungen gewinnen durch Mindestlohn

Gewinner des Mindestlohns sind nach IAB-Berechnungen der Bund und die Sozialversicherungen. Sollte die Zahl der Hartz-IV-Bezieher wegen Jobverlusten nicht steigen, würde der Mindestlohn die jährlichen Hartz-IV-Ausgaben um 700 bis 900 Millionen Euro verringern. Da dann aber die Ausgaben für Wohngeld und Kinderzuschläge steigen dürften, bleibe es bei Einsparungen von lediglich 500 bis 650 Millionen Euro.

Zusammen mit Mehreinnahmen bei Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommenssteuer ergäbe sich eine Entlastung für die öffentlichen Haushalte zwischen 2,2 und 3,0 Milliarden Euro.

dpa

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