Steuerbelastung der Renten steigt schrittweise an
Selbst bei recht kleinen Renten wird inzwischen Einkommenssteuer fällig. Wer zum Beispiel 2023 in den Ruhestand ging und 1.300 Euro im Monat netto ausgezahlt bekommt, führt jährlich 127 Euro an den Fiskus ab. Bei einem Zahlbetrag von 1.500 Euro im Monat sind es jährlich 463 Euro Steuern, bei 1.800 Euro im Monat bereits 1.098 Euro. Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Finanzministeriums an die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Steuerlast bei Renten steigt schrittweise an
Die Besteuerung der Renten wurde mit einer Reform 2004 umgestellt. Schrittweise wird ein immer größerer Teil der Rente steuerpflichtig, während die Beiträge in der Berufsphase steuerfrei gestellt werden. Das bedeutet: Ältere Rentner trifft die Besteuerung nicht oder nicht so stark. Wer zum Beispiel bis 2015 in Rente ging und heute 1.300 Euro netto im Monat ausgezahlt bekommt, zahlt keine Einkommenssteuer - anders als die Neurentner des Jahres 2023. Für künftige Rentner wächst die Steuerlast schrittweise weiter.
Forderung: Rentenbesteuerung für Renten bis 2.000 Euro abschaffen
«Die Rentenbesteuerung sollte für Renten bis 2.000 Euro abgeschafft werden», forderte Wagenknecht. «Wenn Neurentner bei gleicher Rentenhöhe mehrere hundert Euro mehr Steuern zahlen müssen als ältere Jahrgänge, obwohl sie in der Regel weniger Rente bekommen, dann zeigt das, dass sich das Problem immer weiter verschärft.» Das treffe selbst Renten, von denen man kaum auskömmlich leben könne. «Es ist absurd, das ohnehin viel zu niedrige Rentenniveau noch weiter runter zu besteuern», meinte Wagenknecht.
Steuern und Sozialabgaben für Rentner
Die Vorsitzende des neuen Bündnis Sahra Wagenknecht hatte jüngst bereits die Gesamtsumme der Steuern und Sozialabgaben für Rentnerinnen und Rentner abgefragt: Sie ist in den vergangenen Jahren gestiegen und erreicht 2024 voraussichtlich gut 124 Milliarden Euro. Darauf entfallen 54,3 Milliarden Euro an Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung und 11,5 Milliarden Euro für die Pflegeversicherung.
Die Antwort des Ministeriums auf Wagenknechts neue Anfrage zeigt, dass die Sozialabgaben nicht nur in der Summe, sondern auch für die einzelnen Rentnerinnen und Rentner gewachsen sind. 2005 hatten die Senioren einen Eigenanteil von 8,85 Prozent der Bezüge; seit Juli 2023 sind es 11,5 Prozent.
Bei den Angaben zur Besteuerung ist zu beachten: Das Ministerium gab die Zahlbeträge netto an, also die Summe nach Abzug von Steuern und Abgaben. 1.300 Euro netto entsprechen den Angaben zufolge 1.470 Euro brutto. Bei 1.200 Euro netto oder weniger wird derzeit keine Einkommenssteuer fällig.
Rentenbesteuerung: Tabelle
Maßgebend für die Höhe des steuerpflichtigen Anteils einer Rente ist das Kalenderjahr des Rentenbeginns. Das Jahr des Rentenbeginns entscheidet über die Höhe des Besteuerungsanteils. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der Besteuerungsanteil der Rente. Voraussichtlich im Jahr 2058 beträgt er 100 %.
Der Besteuerungsanteil für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungs-anteil in % | Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungs-anteil in % | Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungs-anteil in % |
bis 2005 | 50,0 | 2023 | 82,5 | 2041 | 91,5 |
2006 | 52,0 | 2024 | 83,0 | 2042 | 92,0 |
2007 | 54,0 | 2025 | 83,5 | 2043 | 92,5 |
2008 | 56,0 | 2026 | 84,0 | 2044 | 93,0 |
2009 | 58,0 | 2027 | 84,5 | 2045 | 93,5 |
2010 | 60,0 | 2028 | 85,0 | 2046 | 94,0 |
2011 | 62,0 | 2029 | 85,5 | 2047 | 94,5 |
2012 | 64,0 | 2030 | 86,0 | 2048 | 95,0 |
2013 | 66,0 | 2031 | 86,5 | 2049 | 95,5 |
2014 | 68,0 | 2032 | 87,0 | 2050 | 96,0 |
2015 | 70,0 | 2033 | 87,5 | 2051 | 96,5 |
2016 | 72,0 | 2034 | 88,0 | 2052 | 97,0 |
2017 | 74,0 | 2035 | 88,5 | 2053 | 97,5 |
2018 | 76,0 | 2036 | 89,0 | 2054 | 98,0 |
2019 | 78,0 | 2037 | 89,5 | 2055 | 98,5 |
2020 | 80,0 | 2038 | 90,0 | 2056 | 99,0 |
2021 | 81,0 | 2039 | 90,5 | 2057 | 99,5 |
2022 | 82,0 | 2040 | 91,0 | 2058 | 100,0 |
Hinweis: Mit dem Wachstumschancengesetz wird der Anstieg des Besteuerungsanteils ab dem Jahr 2023 für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für die Kohorte 2023 beträgt demnach der maßgebliche Besteuerungsanteil anstatt 83 Prozent nur noch 82,5 Prozent und nach seinem kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs erreicht er erstmals für die Kohorte 2058 100 Prozent. Der Bundesrat hat am 22.3.2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt, das damit die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen hat. Mehr dazu erfahren Sie hier. |
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kann es sein, dass Ihnen bei Rentenbesteuerungstabelle ein Fehler unterlaufen ist?
Laut § 22 (Arten der sonstigen Einkünfte) Einkommensteuergesetz (EStG) ergeben sich andere Werte, so dass z.B. 2024 bereits 84 % besteuert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Kiefer
besten Dank für Ihren Kommentar. Mit dem Wachstumschancengesetz soll der Anstieg des Besteuerungsanteils ab dem Jahr 2023 für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert werden. Einen entsprechenden Hinweis haben wir unterhalb der Tabelle ergänzt.
Beste Grüße sendet die
Haufe Online Redaktion Sozialwesen