Bringt die geplante Entgeltbescheinigungsverordnung neue Arbeitgeberpflichten?
Aus der Entgeltbescheinigungsrichtlinie soll eine für alle Arbeitgeber verbindlich geltende Verordnung werden. Sie soll den für alle Arbeitnehmer einheitlichen Inhalt der Entgeltbescheinigung regeln.
Noch stehen nicht alle Inhalte im Detail fest. Doch orientiert sich die neue Rechtsverordnung an den bisherigen Regelungen der Richtlinie. Der Verordnungsentwurf ist in der Schlussphase der Abstimmung mit den Ressorts und Verbänden. Wie ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilte, ist das Inkrafttreten im Jahr 2013 geplant.
Einheitliche Standards in der Entgeltabrechnung
Die derzeitige Fassung der Richtlinie ist seit 1.1.2010 in Kraft. Im Gegensatz zur nun anstehenden Rechtsverordnung krankt die „Richtlinie“ daran, dass sie eben keine verpflichtenden Regelungen enthält. Dass man nicht schon damals eine Rechtsverordnung erlassen hat, lag am seinerzeit erfolgten Start des ELENA-Verfahrens.
Mit der Richtlinie wurde der Versuch eines Standards unternommen, der die Informationen auf der Entgeltabrechnung für alle Beteiligten transparent und einheitlich nachvollziehbar machen sollte. Darüber hinaus wurde mit der Richtlinie erstmalig die einheitliche Verwendung und Definition von Entgeltbegriffen in der Entgeltabrechnung vorgegeben - was teilweise auch umgesetzt wurde. Ohne Zweifel von Vorteil war, dass dabei bereits die Vertreter der Wirtschaft und der Hersteller von Entgeltabrechnungsprogrammen mit am Tisch saßen.
Neue Angabe zum Gültigkeitszeitraum
Die nun anstehende Verordnung übernimmt im Wesentlichen die Inhalte der Richtlinie. Darüber hinaus soll künftig auf jeder Entgeltbescheinigung ein Zeitraum angegeben werden, für den die Bescheinigung gilt. Das soll der Klarheit der Bescheinigung bei Arbeitnehmern mit gleichbleibenden Zahlungen dienen.
Die Arbeitgeber stellen in diesen Fällen meist nur eine neue Entgeltbescheinigung aus, wenn sich etwas ändert. Durch die Angabe eines „Gültigkeitszeitraums“ soll eine lückenlose Dokumentation ermöglicht werden. Bislang war die Angabe des Abrechnungszeitraums ausreichend - eine monatliche Entgeltbescheinigung enthielt kein zusätzliches Gültigkeitsdatum.
Wegfall der Sonderbescheinigungen noch nicht in Sicht
Von Arbeitgeberseite kommt Kritik auf. Wenn der Weg einer einheitlichen Entgeltbescheinigung beschritten werde, müssten künftig auch alle leistungsgewährenden Institutionen wie z. B. Krankenkassen oder die Arbeitsagenturen auf die Vorlage der bisherigen Sonderbescheinigungen zur Leistungsberechnung verzichten. Dies forderte die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) bereits anlässlich der ersten Planungen zur Entgeltbescheinigungsverordnung. Dieser nachvollziehbare Wunsch wird allerdings noch nicht erfüllt werden. Denn um nach dem ELENA-Debakel weitere Fehlstarts zu vermeiden, läuft derzeit noch eine Analyse des bestehenden Melde- und Bescheinigungswesen (Projekt OMS).
Softwarehersteller sind am Ball
Die meisten Hersteller von Entgeltabrechnungsprogrammen haben die Entgeltbescheinigung bereits anhand der aktuellen Richtlinie in ihre Software aufgenommen. Die sich nun durch die Verordnung im Vergleich zur Richtlinie ergebenden Änderungen werden von den Softwareherstellern - rechtzeitig zum Inkrafttreten der Verordnung - in die Abrechnungsprogramme integriert werden.
Auf Entgeltabrechner und Arbeitgeber wird daher aufgrund der geplanten Einführung der Entgeltbescheinigungsverordnung kein größerer Arbeitsaufwand zukommen.
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