Bundestag hat Rentenbeiträge möglicherweise falsch berechnet

Der Bundestag hat möglicherweise für mehrere tausend Angestellte die Beiträge zur Rentenversicherung falsch berechnet. Grundsätzlich sind für die Beitragsberechnung die Verhältnisse am Beschäftigungsort maßgebend.

Das Parlament als Arbeitsplatz hat für alle Mitarbeiter den Reichstag mit der Adresse «Platz der Republik 1» angegeben, die im früheren Westteil Berlins liegt. Tatsächlich würden jedoch viele Beschäftigte in Gebäuden im ehemaligen Ostteil der Stadt arbeiten.

Höhe der Rentenbeiträge vom Beschäftigungsort abhängig

Ob ein Arbeitsplatz im Osten oder Westen liegt, hat Auswirkungen auf die Höhe der Rentenbeiträge. So liegt die Beitragsbemessungsgrenze, also der Höchstbetrag, bis zu dem das Einkommen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird, im Westen mit derzeit 6.350 Euro monatlich höher als im Osten, wo sie 5.700 Euro beträgt.

Zuordnung anhand altem Verlauf der Grenze

Das Parlament nimmt sich einem Zeitungsbericht zufolge bisher ein Sonderrecht heraus, das in der Privatwirtschaft nicht möglich sei. Unternehmen, die Betriebsteile im West- und Ostteil der Hauptstadt haben, müssten ihre Arbeitnehmer unterschiedlich einordnen - obwohl manche Arbeitsplätze mitunter nur auf der einen oder anderen Seite derselben Straße lägen. Ausschlaggebend sei der alte Verlauf der Grenze.

Dirk von der Heide: «Wir prüfen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch.» Zu den Konsequenzen für die Beschäftigten könne derzeit aber noch nichts gesagt werden, so der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.

dpa

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