Koalitionsbeschluss: Bedeutung für Finanzen der Krankenkassen

Setzt die künftige große Koalition 2015 ihren Beschluss zu einem Krankenversicherungsbeitragssatz von 14,6 % um, dürften einige Krankenkassen bald in Schwierigkeiten kommen. Denn nicht der Beitragssatz, sondern die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds sind für Krankenkassen entscheidend.

Der bereits bekannt gewordene Koalitionsbeschluss zur künftigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird von den Krankenkassen im Lande begrüßt - aber nicht einhellig. Zunächst sollen die ungeliebten pauschalen Zusatzbeiträge in der Mottenkiste verschwinden - und mit ihnen gleich der ungeliebte Sozialausgleich.


Sozialausgleich - ein ungeleibtes Auslaufmodell

Der Sozialausgleich hat zwar in den letzten 4 Jahren einige Kosten für die Änderungen im Meldewesen verursacht – genutzt wurden sie kaum. Sei’s drum, stattdessen sollen jetzt individuelle statt pauschaler Zusatzbeiträge kommen. Und weil diese neuen Zusatzbeiträge eben prozentual vom Einkommen berechnet werden, ist der Sozialausgleich schlicht überflüssig. Das hätte man auch schon vor 4 Jahren so haben können …

Künftig individueller Zusatzbeitrag und keine Prämien mehr von der Krankenkasse

Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung von derzeit 15,5 % soll ab 2015 auf 14,6 % gesenkt werden - jeweils 7,3 % für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer. In den 15,5 % sind bereits heute 0,9 % allein zulasten der Arbeitnehmer enthalten. Dieser Aufschlag bleibt zwar - allerdings hat das Kind einen anderen Namen: Er ist künftig Teil des von Kasse zu Kasse unterschiedlichen Zusatzbeitrags.

Einzelne Krankenkassen können diesen Satz des individuellen Zusatzbeitrags - als prozentualen Anteil vom beitragspflichtigen Einkommen - aber künftig senken oder anheben, je nach Bedarf und Finanzlage. Oder bei guter Finanzlage auch (k)einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0 % erheben.

Prämienerstattungen solventer Krankenkassen an ihre Mitglieder werden aber in Zukunft ausgeschlossen sein.

Preiswettbewerb statt Leistungswettbewerb

Für die meisten Krankenkassen ist das eine gute Nachricht. Einerseits bekommen sie damit wieder mehr Finanzautonomie. Und man ist sich einig, dass von einem kassenindividuellen Beitragssatz (oberhalb des Basisbeitrags von 7,3 % für den Arbeitnehmer) wieder ein stärkeres Wettbewerbssignal ausgehen wird.

Das Rennen um Mitglieder läuft in Zukunft vor allem über den monatlichen Beitrag auf der Gehaltsabrechnung. Zu vermuten ist, dass sich der Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wieder weg von einem Leistungswettbewerb (Mehrleistungen durch Satzungsregelungen) hin zu einem Preiswettbewerb entwickeln wird.

Krankenkassen hängen weiter am Tropf der Politik

Und das könnte sehr schnell gehen. Denn wie viele Krankenkassen einen prozentualen Zusatzbeitrag nach neuer Art ab 2015 kassieren müssen, und wie hoch dieser ausfällt, ist nicht etwa vom festgeschriebenen Basisbeitragssatz (14,6 %) abhängig. Denn dieses Geld bekommen die Krankenkassen nach wie vor nicht. Der Beitrag fließt in den Gesundheitsfonds, die Krankenkassen erhalten dann ihre Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Und wie gefüllt (oder eben nicht gefüllt) der Gesundheitsfonds ist, hat einerseits etwas mit der Konjunkturlage, vor allem aber mit der Höhe des Bundeszuschusses aus Steuermitteln zu tun. Damit wird klar, dass die Krankenkassen nach wie vor am Tropf der Politik hängen.

Bald Ebbe im Gesundheitsfonds?

Über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds wird sich entscheiden, wie viele Krankenkassen in welcher Höhe ab 2015 mit einem prozentualen zusätzlichen Beitrag an den Start gehen müssen. Experten schätzen bereits bei heutiger Rechtslage, dass ab 2015 viele Kassen wegen der wachsenden Gesundheitsausgaben extra kassieren müssen. Fallen dann im Gesundheitsfonds auch noch die 0,9 % aus dem heutigen Arbeitnehmeranteil weg, weil sie in den prozentualen Zusatzbeitrag integriert werden sollen, dürfte die Zahl der Krankenkassen vergleichsweise hoch sein, die ohne Zusatzbeitrag nicht auskommen wird.

Der Gesundheitsfonds soll’s richten – mit verbessertem RSA

Etwas wolkig heißt es im Koalitionsbeschluss, „dass die gesamten Beitragseinnahmen über den Gesundheitsfonds zwischen den Kassen so ausgeglichen werden sollen, dass Versicherungen mit vielen Geringverdienern nicht schlechter gestellt werden als Krankenkassen mit im Schnitt besser verdienenden Mitgliedern“. Das dürfte wohl bedeuten, dass der Risikostrukturausgleich (RSA) weiter verfeinert wird.

Aufgebohrt wird der RSA dann höchstwahrscheinlich um die Aspekte, die schon heute strittig sind (Stichwort „Annualisierungsregelung“ ). Dabei geht es um die Berücksichtigung der Ausgaben für verstorbene Versicherte. Und das wird für einige Krankenkassen mit einer geringen „Sterbequote“ – also eher jungen Versicherten - eine weitere zusätzliche Belastung bedeuten. Es bleibt spannend in der GKV…