Krankenkassenbeitrag: SPD rückt von Koalitionsvertrag ab

Laut Koalitionsvereinbarung sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte tragen. Zusätzlich sollen die Kassen Zusatzbeiträge vom Arbeitnehmer erheben. Die SPD befürchtet ein Auseinanderdriften der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile.

In der SPD regt sich Widerstand gegen das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Einfrieren des Arbeitgeberanteils bei den Beiträgen zur Krankenversicherung. Es könne nicht sein, dass die Arbeitnehmer alle künftigen Kostensteigerungen allein tragen müssten, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, einem großen Nachrichtenmagazin.

Kritik am festgeschriebenen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung

Nötig sei ein Mechanismus, der ein zu starkes Auseinanderdriften der Anteile von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhindere. "Das muss auch ins Gesetz geschrieben werden", forderte Mattheis. "Wir können uns als SPD nicht dafür bejubeln lassen, die Kopfpauschale abgeschafft zu haben, wenn wir gleichzeitig eine neue Ungerechtigkeit zulassen."

Hälftiger Beitragssatz, prozentualer Zusatzbeitrag von Arbeitnehmern

Union und SPD hatten sich in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, den Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 % zu senken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen davon jeweils die Hälfte tragen. Die Kassen sollen aber vom Einkommen abhängige, prozentuale Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern nehmen können.

Zeitschiene für Reform der Krankenkassen-Finanzierung

Gröhe will nach Informationen aus Koalitionskreisen noch im Februar dazu einen Referentenentwurf vorlegen. Im März wird ein Beschluss des Bundeskabinetts angepeilt. Bis zur Sommerpause soll das Gesetz den Bundesrat passieren.

dpa