Minijob und Gleitzone: Was sich ändert und was bleibt
Trotzdem lohnt es sich, besonders bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen genau hinzuschauen. Speziell laufend Beschäftigte, die von den neuen Grenzen eingeholt werden, können von Übergangsregelungen profitieren. In diesen Übergangsfällen bietet es sich an, noch vor dem Jahreswechsel aktiv zu werden.
Folgende Fragen können in Bestandsfällen auftreten:
- Will der Beschäftigte mit einem Entgelt von 400,01 bis 450 EUR versicherungspflichtig bleiben? Lässt er sich (in einzelnen Versicherungszweigen) befreien?
- Will ein bislang versicherungsfreier Minijobber mit Entgelt bis 400 EUR nun doch Arbeitnehmer-Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?
- Wählt ein Beschäftigter mit einem Entgelt von 800,01 bis 850 EUR die Beitragsberechnung nach der Gleitzonen-Regelung?
Die Besitzschutzregelungen der Reform machen ein Handeln in laufenden Beschäftigungen nicht zwingend nötig: Wenn der Beschäftigte alles belassen möchte, wie es ist, bleibt es auch so - zumindest bis 31.12.2014. Sollte der Arbeitnehmer allerdings auf eine der gebotenen Optionen zurückgreifen wollen, sollte dies noch vor der ersten Entgeltabrechnung im Jahr 2013 geschehen, um ein Hin und Her zu vermeiden.
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