Rentenversicherungspflicht für Minijobber- lohnt sich das?
Ab 1.1.2013 sind Minijobber bei neu begonnenen Beschäftigungsverhältnissen zunächst rentenversicherungspflichtig. Die Möglichkeit zur Befreiung wirft für viele Arbeitnehmer die Frage auf, was sinnvoll ist. Entsprechende Fragen zu beantworten gehört derzeit zum Standardrepertoire eines Personalers.
Wie teuer ist die Rentenversicherungspflicht für den Arbeitnehmer?
Der vergleichsweise geringe Eigenbeitrag macht bei dem derzeitigen Beitragssatz von 18,9 % nur die Differenz zum Arbeitgeberanteil (15 %) in Höhe von 3,9 % aus. Bei monatlich 300 EUR Entgelt sind das 11,70 EUR, bei 400 EUR sind 15,60 EUR und bei 450 EUR dann 17,55 EUR als Beitrag vom Minijobber zu finanzieren. Risiko: So wie sich der Beitragssatz entwickelt, kann sich in späteren Jahren auch der Eigenanteil verändern. Dennoch bleibt es ein überschaubarer Aufwand.
Ist die Befreiung auch später noch möglich?
Wenn ein Minijobber zunächst in der Rentenversicherung pflichtig bleibt, kann er nach derzeitiger Rechtslage später jederzeit noch einen Befreiungsantrag stellen. Die Befreiung wirkt allerdings dann nicht rückwirkend. Sie gilt erst nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der Antrag bei der Minijob-Zentrale eingegangen ist. Dies erfolgt durch entsprechende Meldung des Arbeitgebers.
Zählt der Minijob bei Versicherungspflicht als Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung?
Die Beschäftigungszeit zählt in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) für Rentenansprüche. So kann allein mit einem Minijob die Wartezeit von 5 Jahren für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt werden. Auch der Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation kann damit erworben werden. Das Entgelt wird in voller Höhe für die Rentenberechnung berücksichtigt. Bei Befreiung in der Rentenversicherung zählen dagegen die Beschäftigungszeiten für die Wartezeiten nur anteilig. Auch wird die spätere Rente dann nur aus dem Arbeitgeberanteil errechnet.
Wie wirken sich die Pflichtbeiträge auf die Rentenhöhe aus?
Bei einer typischen Regelaltersrente ergibt sich nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen eine monatliche Rentenanwartschaft in Höhe von etwa 4,45 EUR bei einem rentenversicherungspflichtigen Minijob, der 2013 ganzjährig gegen ein monatliches Entgelt von 450 EUR ausgeübt wird. Lässt sich der Arbeitnehmer befreien, würde aufgrund der Pauschalbeiträge des Arbeitgebers die monatliche Rentenanwartschaft lediglich rund 3,50 EUR ausmachen. Die Pflichtbeiträge machen also derzeit etwa einen EUR monatlich in der späteren Rentenhöhe pro Beschäftigungsjahr im Minijob aus.
Können Minijobber auch einen Riester-Vertrag abschließen?
Mit einem rentenversicherungspflichtigen Minijob gehören Arbeitnehmer zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis. Bei Geringverdienern kann schon die Zahlung eines jährlichen Eigenbeitrags von 60 EUR ausreichen, um die volle Zulage zu erhalten. Die Grundzulage beträgt 154 EUR und für Kinder 185 EUR pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, werden 300 EUR pro Jahr gewährt.
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