Altersvorsorge für Selbstständige
Die geplanten Regelungen sind im vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht konkretisiert worden. Erst wenn der Gesetzentwurf zur Rentenreform im Mai 2012 vom Kabinett beschlossen wird, sollen Eckpunkte zur verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige eingebracht werden.
Zwang zur Versicherung gilt generell für alle Selbstständigen …
Die bisherigen Pläne sehen vor, eine Altersvorsorgepflicht generell für alle Selbstständigen einzuführen. Hintergrund ist, stärker als bislang der Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen im Alter entgegenzuwirken, die durch die derzeitigen Lücken entstehen. Deutschland hinkt hier der Rechtslage im europäischen Ausland hinterher. Daher sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Ausweitung des Versicherungsschutzes für dringend angezeigt, um das Recht anzugleichen.
… aber es gibt Ausnahmen für viele Personenkreise ...
Ausgenommen von der Altersvorsorgepflicht sollen diejenigen Personenkreise sein, die bereits anderweitig abgesichert sind. Denn einige Selbstständige sind bereits heute zu einer Altersvorsorge verpflichtet - dazu gehören Künstler, Ärzte, Apotheker, Hebammen sowie teilweise auch Handwerker. Über berufsständische Versorgungswerke sind außerdem Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer bereits abgesichert.
... und die Rentenkasse darf nicht überbelastet werden
Die Einführung der verpflichtenden Altersvorsorge soll eine übermäßige Belastung der Rentenversicherung vermeiden. Diese könnte durch Leistungsansprüche neu zu versichernder Personen ohne entsprechende vorherige Beitragsleistung entstehen. Daher sollen Selbstständige im rentennahen Alter ebenfalls von der Vorsorgepflicht ausgenommen werden. Gedacht ist dazu an eine Altersgrenze ab 50 Jahren. Auch wer nur nebenberuflich selbstständig ist oder nur geringfügige Einkünfte bis 400 EUR monatlich erzielt, soll von der Pflicht zur Vorsorge ausgenommen werden.
Flexible Beitragszahlung und Erleichterungen bei Existenzgründern
Die Altersvorsorge soll den Umfang einer Basissicherung haben und muss als Rente ausgezahlt werden. Die Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Da die meisten Selbstständigen der Natur der Sache nach in der Höhe mehr oder weniger schwankende Einkünfte haben, soll eine flexiblen Beitragszahlung möglich sein.
Der Sorge, dass sich durch zu rigide Vorschriften Bürger von einer Existenzgründung abschrecken lassen, soll entgegengewirkt werden. Es sind Erleichterungen wie eine Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase geplant.
Bisherige Vorschriften werden gestrichen
Wird wie vorgesehen eine generelle Altersvorsorgepflicht eingeführt, sollen die bisherigen Bestimmungen zur Versicherunspflicht für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung gänzlich abgeschafft werden. Das soll auch für die Handwerkerpflichtversicherung gelten. Unklar ist noch, ob die Einbeziehung vollständig im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen wird.
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