Rentenversicherung: Freiwillige Rentenbeiträge bis Ende März

Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann durch Einzahlung freiwilliger Beiträge Rentenversicherungszeiten erwerben. Der freiwillig Rentenversicherte kann die Beitragshöhe weitgehend frei wählen. Allerdings muss eine Frist beachtet werden.

Stichtag ist der 31. März: Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollte dieses Datum nicht einfach verstreichen lassen. Es ist die letzte Möglichkeit, noch rückwirkend Beiträge für 2014 zu zahlen.

Freiwillige Beiträge sichern Anspruch auf Rente

Wichtig ist dieser Stichtag für Versicherte, die mit freiwilligen Beiträgen ihren Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente erhalten können. Dafür muss jeder Monat mit einem Beitrag abgedeckt sein. Viele Versicherte zahlen aber auch ein, um später Anspruch auf eine Altersrente haben. Dazu brauchen sie mindestens fünf Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto.

Monatlicher Mindestbeitrag für freiwillige Beiträge

Die Höhe ihrer Einzahlung können sie selbst wählen: Der monatlichen Mindestbeitrag liegt bei 85,05 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.124,55 Euro.

Auf dem Überweisungsauftrag sollten Versicherungsnummer, Name und Vorname angegeben sein sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen. Weitere Informationen dazu gibt es in den Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 sowie im Internet .

Weitere Informationen zur freiwilligen Rentenversicherung finden Sie auch in Ihrem Haufe SGB Office.

DRV
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