Altersdiskriminierung durch Ausnahmen beim Mindestlohn
Die von Wirtschaft und Teilen der Union verlangten Ausnahmen für Rentner, Mini-Jobber, Erntehelfer und Taxifahrer beim gesetzlichen Mindestlohn sind nach einem Rechtsgutachten für die Hans-Böckler-Stiftung verfassungswidrig. Teilzeitbeschäftigte wie auch geringfügig Beschäftigte seien im Sinne des Gesetzes «normale Arbeitnehmer». Auch für sie gelte «das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit», schreibt der Arbeits- und Sozialrechtler Ulrich Preis (Köln) in dem Gutachten für die gewerkschaftsnahe Stiftung.
Ausnahme für Rentner beim Mindestlohn stellt Altersdiskriminierung dar
Eindringlich warnt der Jurist davor, willkürlich bestimmten Branchen oder Berufsgruppen Ausnahmeregelungen beim Mindestlohngesetz zu gewähren. Die Ausgrenzung von Rentnern würde zudem «krass gegen das Verbot von Altersdiskriminierung» verstoßen, schreibt Preis.
Als äußerst problematisch sieht der Wissenschaftler in diesem Zusammenhang auch die von der Koalition vorgesehene Herausnahme von unter 18-Jährigen beim Mindestlohn an. «Anstößig ist die Regelung, weil sie unseriöse Arbeitgeber geradezu anreizen dürfte, einfache Tätigkeiten (zum Beispiel Regaleinräumer) in Teilzeit (neben dem Schulunterricht) an Minderjährige zu vergeben. Die Norm sollte gestrichen werden, um die nicht von der Hand zu weisende Gefahr der Förderung niedrig bezahlter Kinder- und Jugendarbeit zu vermeiden», heißt es in dem Gutachten.
Zudem würden die Verfassungsbedenken der Altersdiskriminierung in diesem Fall nicht dadurch geringer, dass die Altersgrenze etwa auf 21 Jahre heraufgesetzt wird, schreibt Preis.
Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn verstößt nach Aussage von Preis weder gegen die Tarifautonomie noch gegen die Berufsfreiheit der Arbeitgeber. «Die Regelung markiert den Mindestlohn gewissermaßen als gesetzlich fixierte Sittenwidrigkeitsgrenze», heißt es in dem Gutachten.
Mindestlohn reduziert Sozialleistungen
Auch leiste der Mindestlohn einen Beitrag zur Verringerung der Sozialleistungen und wirke der Fehlentwicklung entgegen, dass immer mehr nicht existenzsichernde Entgelte durch Hilfen des Staates aufgestockt werden müssten. In dem Gutachten wird darauf verwiesen, dass inzwischen mehr als 1,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland zusätzlich Sozialleistungen erhalten, um das Grundsicherungsniveau der Sozialhilfe zu erreichen.
Verwiesen wird auf Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und des Statistischen Bundesamtes, wonach seit 2001 die Zahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten mit einem Niedriglohn von 17,4 Prozent auf 21,7 Prozent gestiegen ist. Zwischen 11 und 15 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland hätten inzwischen einen Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro.
-
Die Sachbezugswerte 2025
6.997
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
3.4692
-
Altersvollrentner im Minijob
2.8543
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
2.021
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
1.3371
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
1.065
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
814
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
811
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
738
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
6211
-
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt 2025
20.12.20241
-
Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2025 stabil
10.12.2024
-
Sozialversicherungsrechtlicher Status von Reportern
26.11.2024
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
25.11.20242
-
Die Sachbezugswerte 2025
22.11.2024
-
Versicherungspflicht von Lehrenden immer einzelfallabhängig
12.11.2024
-
Kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner
11.11.2024
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
07.11.20241
-
Beiträge für Studierende steigen ab Oktober 2024
01.10.2024
-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden auf das Gesamteinkommen angerechnet
23.09.2024