Sachbezüge: Voraussichtliche Sachbezugswerte 2014 sind bekannt

Die maßgeblichen Werte für Sachbezüge werden sich ab 1.1.2014 erhöhen. Der Monatswert für Verpflegung soll im Jahr 2014 voraussichtlich auf 229 EUR steigen. Der Sachbezugswert für Unterkunft und Miete wird voraussichtlich 221 EUR betragen.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Für die Sachbezüge im Jahr 2014 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2012 bis Juni 2013 maßgeblich. Der Verbraucherpreisindex stieg für Verpflegung um 2,3 %, für Unterkunft oder Mieten um 2,2 %.

Sachbezugswert für Verpflegung

Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2014 voraussichtlich von 224 EUR auf 229 EUR angehoben. Damit werden für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten 2014 voraussichtlich

  • für ein Frühstück 1,63 EUR

  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,00 EUR

anzusetzen sein.

Unterkunft und Miete als Sachbezug

Der Wert für Unterkunft oder Mieten wird ab 1.1.2014 voraussichtlich von 216 EUR auf 221 EUR angehoben. Für den Quadratmeter gelten 2014 damit 3,88 EUR und bei einfacher Ausstattung gelten 2014 voraussichtlich 3,17 EUR je Quadratmeter.

Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV).

Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Die Änderungsverordnung - 6. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 27.8.2013 - wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Erfahrungsgemäß werden die Werte des Entwurfs nicht mehr geändert - es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.

Neue Sachbezugswerte sind ab 1.1.2014 anzusetzen

Die neuen Sachbezugswerte 2014 können bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2014 angewendet werden, da die geänderte SvEV am 1.1.2014 in Kraft treten wird.

Sachbezüge sind 2014 in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuerpflichtig als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.


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