Bundesrat billigt Gesetz gegen überhöhte Säumniszuschläge
Bei Beitragsschulden von freiwillig Krankenversicherten soll künftig ein Säumniszuschlag in Höhe von monatlich 1 % statt wie bisher 5 % gelten. Bisherige Schulden aus dem erhöhten Säumniszuschlag sollen erlassen werden.
Weniger Säumniszuschläge und leichtere Rückkehr in die Krankenversicherung
Säumige Krankenversicherte müssen künftig keine Wucherzinsen mehr bezahlen. Menschen ohne Krankenversicherung sollen zudem leichter in eine Krankenkasse zurückkehren können. Der Bundesrat ließ am 5.7.2013 ein entsprechendes Gesetz passieren. "Wir entlasten Versicherte, die in eine finanzielle Notlage gekommen sind und Beitragsschulden angehäuft haben", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).
Erlass bisheriger Beitragsschulden
Wer nicht versichert ist und sich bis 31.12. bei einer Kasse meldet, dem sollen die Beitragsschulden erlassen werden. Sie fallen bisher für den Zeitraum zwischen Beginn der Versicherungspflicht 2007 und der Meldung bei der Kasse an. Wer sich erst nach dem Stichtag meldet, soll eine Ermäßigung bekommen.
Notlagentarif für privat Krankenversicherte
Beitragsschuldner in der Privaten Krankenversicherung sollen nach einem Mahnverfahren in einen neuen Notlagentarif überführt werden. Niedrigere Prämien sollen sie vor Überforderung schützen.
Säumniszuschläge für Millionen-Beträge
Nach jüngsten Zahlen gab es 2011 rund 137.000 Nichtversicherte, vor allem Kleinselbstständige, Existenzgründer, Obdachlose. Hunderttausende Menschen sollen Beitragsschulden haben. Zuletzt verlangten die Kassen noch Ausstände von gut 870 Mio. EUR. Weitere Schulden von 1,27 Mrd. EUR versuchen sie wohl mangels Erfolgsaussichten nicht mehr einzutreiben.
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