Versicherungsnummernachweis ersetzt Sozialversicherungsausweis
Seit dem 1.1.2023 ist die Datenstelle der Rentenversicherung verpflichtet, für jede Person, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, einen Versicherungsnummernachweis auszustellen. Der neue Ausweis enthält – wie bisher der SV-Ausweis – die Versicherungsnummer, Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum.
Versicherungsnummernachweis: Keine Meldung bei Verlust erforderlich
Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Versicherungsnummernachweises/Sozialversicherungsausweises muss der zuständigen Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger nicht mehr mitgeteilt werden.
Wenn der Sozialversicherungsausweis oder der Versicherungsnummernachweis zerstört oder unbrauchbar ist oder sich Änderungen an der Versicherungsnummer oder den Angaben zur Person ergeben, kann ein neuer Nachweis beantragt werden.
Unbrauchbare Versicherungsnummernachweise sind nicht zurückzugeben
Mit der Änderung ist es nun außerdem möglich, mehrere Versicherungsnummernachweise zu besitzen. Zugleich entfällt die Pflicht, unbrauchbare Versicherungsnummernachweise an die zuständige Einzugsstelle oder den Rentenversicherungsträger zurückzugeben.
Automatisches Abrufverfahren der Versicherungsnummer
Das elektronisches Abrufverfahren zur automatischen Abfrage der Versicherungsnummer direkt bei der Rentenversicherung ist seit Juli 2016 verfügbar und seit dem 1.1.2023 verpflichtend, wenn der Arbeitnehmer seine Sozialversicherungsnummer zu Beginn der Beschäftigung nicht vorlegt. Dies macht die Vorlagepflicht des Sozialversicherungsausweises überflüssig.
Alle bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise bleiben weiterhin gültig.
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