Voraussichtliche Werte der Sozialversicherung 2014
Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014 liegt vor. Damit sind auch die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung bekannt, die ab 1.1.2014 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden.
Der Entwurf der Rechengrößen-Verordnung 2014 soll im Oktober 2013 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Bundeseinheitliche Beitragsmessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 3.937,50 EUR auf 4.050 EUR im Monat (48.600 EUR jährlich) steigen; die gleichen Werte gelten für die Pflegeversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich.
Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung
Die Beitragsmessungsgrenzen in der Rentenversicherung steigen und sorgen so für höhere Lohnnebenkosten. Die Beitragsbemessungsgrenze West wird 2014 auf 5.950 EUR festgesetzt, jährlich sind dies 71.400 EUR. In den neuen Bundesländern gilt 2014 die Beitragsbemessungsgrenze Ost von monatlich 5.000 EUR bzw. jährlich 60.000 EUR.
Getrennte Beitragsbemessungsgrenzen auch bei Knappschaft und Arbeitslosenversicherung
In der Knappschaftlichen Rentenversicherung gelten besondere Beitragsbemessungsgrenzen. Sie betragen jährlich 87.600 EUR (West) und 73.800 EUR (Ost).
In der Arbeitslosenversicherung besteht ebenfalls die Trennung in die Rechtskreise West und Ost. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in den alten Bundesländern 71.400 EUR und 60.000 EUR in den neuen Bundesländern.
Beitrag und Beitragszuschuss zur Krankenversicherung steigen
Trotz unverändertem Beitragssatz wird es für die gutverdienenden Arbeitnehmer teurer. Der maximale Arbeitnehmeranteil (derzeit 8,2 %) zur Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld beträgt 2014 dann 332,10 EUR. Die Arbeitgeber müssen 2014 aufgrund der höheren Beitragsmessungsgrenze einen ebenfalls höheren Beitragszuschuss von 295,65 EUR (7,3 %) zahlen. Der Beitragszuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der Höchst-Beitragszuschuss zu einer PKV sind bundesweit gleich.
Mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze geht es weiter aufwärts
Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 52.200 EUR auf 53.550 EUR. Die besondere ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle wird von derzeit 47.250 EUR auf 48.600 EUR angehoben.
Überprüfen Entgeltabrechner turnusmäßig zum Jahreswechsel die Krankenversicherungspflicht der Arbeitnehmer gilt: Ein Ausscheiden aus der Versicherungspflicht und ggf. ein Wechsel in die PKV ist nur möglich, wenn vorausschauend betrachtet auch die im Folgejahr maßgebliche Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Ende 2013 endet die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2013 überschritten hat und auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 voraussichtlich überschreiten wird.
Bezugsgröße 2014 erhöht sich
Die Bezugsgröße 2014 wird in Ost und West angepasst. Dabei ist zu beachten: Die Bezugsgröße West gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit.
Im Rechtskreis West steigt die monatliche Bezugsgröße 2014 auf 2.765 EUR monatlich bzw. 33.180 EUR jährlich (2013: 2.695 EUR bzw. 32.340 EUR jährlich). Für den Rechtskreis Ost gilt ein Wert von 2.345 EUR monatlich bzw. 28.140 EUR jährlich, bisher waren 2.240 EUR monatlich bzw. 26.880 EUR jährlich maßgeblich.
Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Eckwert zahlreiche abgeleiteter Grenzwerte oder Rechengrößen im Sozialversicherungsrecht bzw. Sozialrecht.
Ermittlung der Rechengrößen in der Sozialversicherung
Wie sich die Löhne und Gehälter im Jahr 2012 entwickelt haben, ist entscheidend für die Herleitung der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2014. Die Lohnzuwachsrate macht gegenüber 2011 in den alten Ländern 2,81 % und in den neuen 2,42 % aus. Entsprechend werden die Rechengrößen für 2014 in Ost und West angehoben.
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