Sozialversicherungswerte: Kabinett beschließt Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
Mit der Verordnung werden die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Einkommensentwicklung des Vorjahres (2023) angepasst. Ab 1.1.2025 gelten die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße einheitlich in den neuen und alten Bundesländern.
Beitragsbemessungsgrenze 2025: Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll im Jahr 2025 bei 5.512,50 Euro monatlich (66.150 Euro jährlich) liegen. Für die soziale Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte.
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 (Versicherungspflichtgrenze)
Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) soll im Jahr 2025 bei 73.800 Euro liegen.
Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002
- wegen Überschreitens der JAEG des Jahres 2002 (40.500 Euro) versicherungsfrei und
- bei einer privaten Krankenversicherung in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren,
gilt die besondere JAEG. Diese soll ab dem 1.1.2025 66.150 Euro betragen.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2025
Die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung soll auf 8.050 Euro monatlich festgesetzt werden, jährlich sind dies 96.600 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sie 118.800 Euro jährlich bzw. 9.900 Euro monatlich betragen.
Ab dem 1.1.2025 wird die Rechtskreistrennung in „Ost“ und „West“ bei den Meldungen entfallen. Dann gelten für die gesamte Bundesrepublik einheitliche Rechengrößen. Damit beträgt die monatliche BBG RV ab kommendem Jahr bundesweit 8.050 Euro.
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Bezugsgröße 2025
Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Die monatliche Bezugsgröße soll ab dem Jahr 2025 3.745 Euro monatlich bzw. 44.940 Euro jährlich betragen.
Beitragszuschuss zur Krankenversicherung 2025
Für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer beträgt der maximale Arbeitnehmeranteil ohne Zusatzbeitrag (7,3 %) zur Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld 402,41 Euro. Arbeitgeber müssen einen Beitragszuschuss von maximal 402,41 Euro (7,3 %) zahlen. Bei freiwillig Krankenversicherten ist der halbe individuelle Zusatzbeitrag entsprechend zu beachten, bei privat Krankenversicherten der halbe durchschnittliche Zusatzbeitrag.
Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung
Das vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt für das Jahr 2025 50.493 Euro.
Rechengrößen 2025
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2025 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im Bundesgebiet 6,44 %. Für die Bestimmung des (endgültigen) Durchschnittsentgelts für das Jahr 2023 ist nach den gesetzlichen Vorschriften die Lohnzuwachsrate im Jahr 2023 für die alten Länder in Höhe von 6,37 % maßgebend.
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025
Die " Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025)" wird vom BMAS erlassen. Das Bundeskabinett hat die Verordnung nach wochenlangen Diskussionen am 6.11.2024 beschlossen. Der Bundesrat muss der Verordnung nun noch zustimmen, damit die neuen Werte am 1.1.2025 in Kraft treten können.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte vor dem Kabinettsbeschluss einen ähnlichen Automatismus wie bei der jährlichen Anpassung der Sozialabgaben an die Einkommensentwicklung auch für die Steuern gefordert. Dabei geht es um eine Anpassung der Steuertarife an die Inflation.
Nun bittet die Bundesregierung die im Bundesrat versammelten Länder, die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 gemeinsam mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz zu beraten - also den Entlastungsplänen des Finanzministeriums. Das kündigte Regierungssprecher Steffen Hebestreit an.
Voraussichtliche Rechengrößen 2025: Tabelle
Entnehmen Sie diesem kostenlosen Download die wichtigsten voraussichtlichen Werte aus dem Beitrags- und Versicherungsrecht der Sozialversicherung für das Jahr 2025.
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Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
26.6361
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Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
22.1266
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Anspruch auf Jahres- und Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit
921
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Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung: Anerkennung von Berufserfahrung
691
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Ungenutztes Potenzial gegen Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst
509
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Jahressonderzahlung kann gepfändet werden
437
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Besoldung der Bundesbeamten und Versorgungsempfänger wird angehoben
377
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Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
312
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Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit
293
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Tarifrunde 2022 im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst
2768
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Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
13.11.20241
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Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
29.10.20246
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Für Beschäftigte in der Gastronomie eines kommunalen Eissportzentrums gilt der TVöD
16.09.2024
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Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe
11.07.2024
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Wann liegt eine korrigierende Rückgruppierung vor?
06.06.2024
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Entschuldigtes Fehlen trotz fehlender Entschuldigung
02.05.2024
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Mehrleistungen aus Unfallkasse sind nicht auf Hinterbliebenenversorgung anzurechnen
12.04.2024
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Reform der Besoldung der Bundesbeamten verzögert sich
21.03.2024
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Eingruppierung von Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts
06.03.2024
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Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
07.02.2024