Das FG Baden-Württemberg stellte klar, dass kein Buchwertprivileg für die unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine Körperschaft infrage kommt.
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass § 16 Abs. 2 GrEStG nicht voraussetzt, dass der rückgängig gemachte Erwerbsvorgang steuerbar war.
Die Finanzverwaltung hat sich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung geäußert.
Obwohl es zum Jahreswechsel 2025/2026 nur wenige gesetzliche Änderungen im Umsatzsteuerrecht gibt, ist in der Praxis aufgrund der im Jahr 2025 in Kraft getretenen und bereits früher für 2026 beschlossenen Änderungen einiges zu beachten. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2025 sowie einen Ausblick auf neue Regelungen für 2026.
Der ermäßigte Steuersatz auf die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken wurde (wieder) eingeführt.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.
Der nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt war.
Zahlungen aus einem pension plan nach Section 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Codes sind, soweit sie vor dem 1.1.2025 erfolgt sind, aufgrund der Anerkennung der strukturellen Vergleichbarkeit durch die Bundesrepublik Deutschland mit den in § 1 Abs. 1, § 1b Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung genannten Durchführungswegen nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b EStG zu versteuern.
Der Beruf der oder des Steuerfachangestellten könne in Zukunft zu 100 Prozent von Maschinen übernommen werden – so lautete bisher das Ergebnis des "Job-Futuromaten" des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Nun sind es nur noch 50 Prozent.
Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt.
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Insgesamt elf steuerrechtliche Gesetzgebungsverfahren haben am 19.12.2025 den Bundesrat passiert.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 der "Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" zugestimmt.
Das Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften hat am 19.12.2025 erfolgreich den Bundesrat passiert. Es enthält auch die Wiedereinführung der Steuerentlastung für Agrardiesel.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes hat am 19.12.2025 erfolgreich den Bundesrat passiert.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zugestimmt. Es enthält auch eine Anpassung bei der Vorsteueraufteilung, eine Übergangsregelung für den Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung sowie verlängerte Aufbewahrungsfristen für Banken und Versicherungen.
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Das BMF hat wichtige Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge in einer Übersicht zusammengestellt.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem DAC8-Umsetzungsgesetz zugestimmt. Als Kernstück enthält es ein neues Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz.
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