Anwendung des DBA-Luxemburg

Anwendung der Konsultationsvereinbarung
Die umfangreiche Vereinbarung befasst sich mit der einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburg.
Zur Anwendung der Konsultationsvereinbarung ist zu beachten: Die Abschnitte III. und VI. der Konsultationsvereinbarung sind entsprechend Art. 14 Absatz 2 Buchstabe d) des Änderungsprotokolls vom 6.7.2023 ab dem 1.1.2024 anzuwenden. Im Übrigen ist die Konsultationsvereinbarung auf alle Fälle anzuwenden, die zum Zeitpunkt ihrer Anwendung noch nicht abgeschlossen oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind.
BMF, Schreiben v. 15.1.2024, IV B 3 - S 1301-LUX/23/10001 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.8335
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.140
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.792
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.225
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1866
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.865
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.293
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.079
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Finanzämter starten mit den Einkommensteuererklärungen
1.430
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.428
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Merkblatt zur Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO
04.04.2025
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CbC Reporting bei transparenten Personengesellschaften und CbCR-Safe-Harbour
04.04.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
04.04.2025
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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
02.04.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
01.04.2025
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Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz
01.04.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
31.03.20252
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Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
28.03.2025
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
25.03.2025
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Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
25.03.2025