Bayern verlängert Frist für Grundsteuer-Feststellungserklärung
Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte. Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen. Die Fristverlänfgerung wurde inzwischen vom Bayerisches Landesamt für Steuern bestätigt.
Zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen
Bayern reagiert damit auf die bis zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen. Zuletzt fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer - wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich sind. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Mo. Grundsteuer-Feststellungserklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitgeteilt hatte.
Bayerische Entscheidung kommt überraschend
Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuer-Feststellungserklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31.1.2023 verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht. Und auch die bayerische Entscheidung kommt nun sehr überraschend.
Füracker hatte kurz vor Auslaufen der bisherigen Frist lediglich betont, dass nicht unmittelbar Sanktionen drohten, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat. "Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen", hatte Füracker am Dienstagmorgen im Bayerischen Rundfunk gesagt.
Gewerkschaft kritisiert Verlängerung der Grundsteuerfrist in Bayern
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat die Verlängerung der Grundsteuerfrist in Bayern kritisiert. Der Bundesvorsitzende Florian Köbler sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die Fristverlängerung in Bayern ist für mich unverständlich." Das Ziel müsste jetzt vielmehr sein, die Betroffenen nochmals persönlich an die Abgabe zu erinnern. Die Finanzverwaltung brauche das restliche Drittel der Erklärungen so schnell wie möglich, sagte Köbler. Er fügte hinzu: "Jeder der abgibt, hat’s endlich hinter sich."
Lesen Sie auch:
- Frist für Grundsteuer-Feststellungserklärung läuft am 31.1.2023 ab
- Verbände-Allianz positioniert sich gegen Grundsteuer-Reform
- BStBK fordert Fristverlängerung bei der Grundsteuer für beratene Fälle
Tipp der Redaktion: Software für den ganzheitlichen Grundsteuerprozess Mit unserer Partnersoftware "GrundsteuerDigital" können Sie die Deklaration der Grundsteuerwerte Ihrer Mandanten einfach digital vornehmen. Die Software unterstützt den kompletten Prozess von der Aggregation grundsteuerrelevanter Daten bis hin zur Bescheidprüfung. |
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
-
FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
-
Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
-
Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024