Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen

Die Abschnitte 6.6, 6.7 und 6.9 UStAE werden geändert.

Durch Artikel 4 Nr. 1 und 2 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. 11.12.2012, BGBl I S. 2637 wurden die Regelungen zum Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen geändert. Die Änderungen sind mit Wirkung v. 20.12.2012 in Kraft getreten. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist an diese Änderungen anzupassen.

Diese Regelungen sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 19.12.2012 ausgeführt werden.

BMF, Schreiben v. 26.4.2013, IV D 3 - S 7134/12/10002

Haufe Online Redaktion

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