Haufe Online Redaktion
Die Finanzverwaltung hat das Vordruckmuster zur Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen neu herausgegeben.
Neues Muster für die Bescheinigung
Die angepasste Musterbescheinigung für Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen hat den Stand Dezember 2022.
BMF, Schreiben v. 13.12.2022, III C 3 - S 7134/22/10002 :001
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer, Vordruck
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2675
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.497
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.928
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.89135
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.027
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.7746
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.599
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.283
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
2.155
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung - Anleitung und Berechnung
1.307
-
7. Aufzeichnungspflichten
04.07.2024
-
6. Anwendung des Steueraufschubs nach § 19a EStG und spätere Besteuerung
04.07.2024
-
4. Begünstigte Beteiligungen und deren Bewertung
04.07.2024
-
1. Allgemeines zur Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen
04.07.2024
-
5. Weitere Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG
04.07.2024
-
3. Begünstigte Unternehmen und Beschäftigte
04.07.2024
-
2. Neuregelungen ab 2024 bei Mitarbeiterbeteiligungen
04.07.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
03.07.2024
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen
02.07.2024
-
Mitteilungsverfahren nach § 146a AO
01.07.2024