Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Steuerhinterziehung

Neue Regelung § 25f UStG
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde der § 25f UStG neu eingeführt (vgl. News). Damit wurde eine gesetzliche Regelung zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung getroffen. Die Finanzverwaltung hat den UStAE angepasst und Erläuterungen zu § 25f UStG ergänzt.
BMF, Schreiben v. 15.6.2022, III C 5 - S 7429-b/21/10003 :001
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.4195
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.226
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.764
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1236
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.978
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.528
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.225
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.596
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.41843
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.323
-
Gutachten zur Doppelbesteuerung von Renten
10.03.2025
-
Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
10.03.2025
-
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
07.03.2025
-
Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag
05.03.2025
-
Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen
05.03.2025
-
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
04.03.2025
-
Schülerfirmen sind von der Umsatzsteuer befreit
24.02.2025
-
Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer in Hamburg
24.02.2025
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
24.02.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.02.2025