BMF: AEAO wegen Betreuungsrecht geändert

Aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts mit Wirkung ab 1.1.2023 erfolgten Anpassungen im AEAO.

AEAO ab 1.1.2023 geändert

Die zentralen Regelungen des Betreuungsrechts zu den Voraussetzungen der Bestellung eines rechtlichen Betreuers, zu den Aufgaben und Pflichten des Betreuers im Verhältnis zum Betreuten und zu dessen Befugnissen im Außenverhältnis wurden mit Wirkung ab 1.1.2023 grundlegend überarbeitet. Die Finanzverwaltung hat deshalb den AEAO entsprechend angepasst - allerdings auch mit Wirkung ab 1.1.2023.

Die Änderungen betreffen

  • AEAO zu § 79, Handlungsfähigkeit und
  • AEAO zu § 122, Bekanntgabe

BMF, Schreiben v. 18.5.2022, IV A 3 - S 0062/22/10005 :001


Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung, Betreuungsrecht