BMF: Anwendungserlass zur Abgabenordnung wieder geändert

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.1.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 3.11.2014 geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung erneut geändert.

Im Einzelnen sind folgende Neuerungen bzw. Änderungen in dem BMF-Schreiben nachzulesen:

  • Die Nr. 1 des AEAO zu § 18 wird neu gefasst
  • Die Nrn. 2 und 3 des AEAO zu § 19 werden neu gefasst
  • Der AEAO zu § 31b wird neu gefasst
  • In der Nr. 2.3 des AEAO zu § 37 werden die Worte „vgl. BMF-Schreiben vom 31.1.2013, BStBl I S. 70“ durch die Worte „vgl. BMF-Schreiben vom 14.1.2015, BStBl I S. XX“ ersetzt
  • Der dritte Absatz der Nr. 11 des AEAO zu § 53 wird aufgehoben
  • Die Nr. 3 des AEAO zu § 59 wird neu gefasst
  • Der AEAO zu § 67 – Krankenhäuser wird neu eingeführt
  • Der Nr. 12 des AEAO zu § 67a werden Absätze angefügt
  • Die Nr. 4.5.1 des AEAO zu § 122 wird neu gefasst
  • Der Abs. 2 der Nr. 1 des AEAO zu § 138 wird neu gefasst
  • In der Nr. 3 des AEAO zu § 141 wird das Klammerzitat „(BMF-Schreiben vom 9.2.2012, BStBl I S. 184)“ durch das Klammerzitat „(BMF-Schreiben vom 3.1.2013, BStBl I S. 59)“ ersetzt
  • Die Nr. 4 des AEAO zu § 146 wird neu gefasst
  • Der AEAO zu § 147 wird geändert
  • Die Nr. 4 des AEAO zu § 163 wird neu gefasst
  • Der AEAO zu § 171 wird geändert
  • Der AEAO zu § 180 wird geändert
  • Der AEAO zu § 191 wird geändert
  • Der AEAO zu § 218 wird neu gefasst
  • Der AEAO zu § 235 wird geändert
  • Die bisherige Nr. 5 Abs. 2 Buchst. f des AEAO zu § 240 wird ersetzt
  • Der AEAO zu § 251 wird geändert
  • Der AEAO zu § 362 wird neu gefasst

BMF, Schreiben v. 14.1.2015, IV A 3 - S 0062/14/10009

Eine Besprechung zu diesem BMF-Schreiben folgt.


Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung, Krankenhaus