BMF beantwortet weitere Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Erneut Einzelfragen beantwortet
Mit Schreiben v. 19.02.2021 wurden weitere Einzelfragen zur Abgeltungsteuer erörtert und das BMF-Schreiben v. 18.1.2016 geändert. Hierbei geht es insbesondere um
- Zertifikate
- Negative Einlagezinsen
- Anwendungsregelungen
Es ist nicht das erste Schreiben, dass das Schreiben v. 18.01.2016 ändert bzw. ergänzt. Mit Schreiben v. 16.09.2019 wurden beispielsweise ebenfalls einige Änderungen des BMF-Schreiben v. 18.1.2016, IV C 1 - S 2252/08/10004 :017 vorgenommen. Dabei ging es insbesondere um Kapitalforderungen mit mehreren Zahlungszeitpunkten.
Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer
Bereits das Schreiben v. 17.01.2019 änderte das BMF-Schreiben v. 18.1.2016, IV C 1 - S 2252/08/10004 :017 und ging dabei u.a. auf folgende Themen ein:
- Kapitalertragsteuerabzug bei Erstattung von Darlehenszinsen auf darlehensfinanzierte Kreditbearbeitungsgebühren
- Besonderheiten bei Devisentermingeschäften
- Besondere Entgelte und Vorteile (§ 20 Absatz 3 EStG)
- Behandlung von weitergegebenen Bestandsprovisionen
- Verlustverrechnung
- Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nummer 3 EStG) / Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
Zudem wird mit dem Schreiben v. 10.05.2019 das frühere Schreiben v. 18.01.2016 ergänzt. Hierbei ging es um den Veräußerungsbegriff (Rz. 59) und Anwendungsfragen (Rz. 324).
Früheres Ergänzungsschreiben
Das BMF, Schreiben v. 12.4.2018, IV C 1 - S 2252/08/10004 :021, hat das Schreiben v. 18.01.2016 ergänzt, v.a. zu folgenden Themen:
- Nutzungsersatz bei Rückabwicklung von Darlehensverträgen und auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie gezahlte Prozess- und Verzugszinsen
- Verfall einer Kaufoption
- Verfall einer Verkaufsoption
- Verkauf einer Zinsbegrenzungsvereinbarung (Stillhalterposition)
- Barausgleich beim Anteilstausch u.v.m.
BMF, Schreiben v. 17.1.2019, IV C 1 - S 2252/08/10004 :023, BMF, Schreiben v. 10.5.2019, IV C 1 - S 2252/08/10004 :026, veröffentlicht am 13.5.2019, BMF, Schreiben v. 16.9.2019, IV C 1 - S 2252/08/10004 :027, veröffentlicht am 18.9.2019, aktuell: BMF, Schreiben v. 19.2.2021, IV C 1 -S 2252/19/10003 :007
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
-
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024