BMF: Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für

Für bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird.

Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ vom 2.12.2011 (BGBl I S. 2416) wurden u. a. die §§ 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung vom 1.1.2012 geändert. Mit diesen Änderungen wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen.

BMF, Schreiben v. 1.6.2012, IV D 3 - S 7141/11/10003-06

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