DBA Finnland
Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1.1. des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Unterzeichnete Endfassung des DBA Finnland
BMF v. 19.2.2016
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.7595
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.120
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.626
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9096
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.853
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.799
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.429
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.988
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.77741
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.346
-
Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
30.12.2024
-
Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
23.12.2024
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024