BMF: Erneute Änderung des Vorduckmusters USt 1 TG

Mit dem BMF-Schreiben vom 1.10.2014 wird das Vordruckmuster USt 1 TG - Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen - neu bekannt gegeben. Es ersetzt das Vordruckmuster, das mit BMF-Schreiben vom 26.8.2014 eingeführt wurde.

Werden Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer nach dem 30. 9.2014 im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Leistung i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 und/oder Nr. 8 Satz 1 UStG verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 Satz 2 und 5 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 und 8 UStG i. d. F. des KroatienAnpG). Davon ist auszugehen, wenn ihm das nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Bescheinigung darüber erteilt hat, dass er ein Unternehmer ist, der derartige Leistungen erbringt. Für diesen Nachweis durch die Finanzämter wird das Vordruckmuster neu bekannt gegeben (Anlage). Es ersetzt das mit BMF-Schreiben vom 26. 8.2014 (BStBl 2014 I S. 1216) neu bekannt gegebene Vordruckmuster. Das vorgenannte BMF-Schreiben wird aufgehoben.

Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster beruhen auf redaktionellen
Anpassungen und der Aufnahme einer Rechtsbehelfsbelehrung.

BMF, Schreiben v. 1.10.2014, IV D 3 - S 7279/10/10004

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