Erstattung der Kapitalertragsteuer bei nachträglich bekannt gewordenen Steuerbefreiungstatbeständen
Für den Ansatz des maßgeblichen Zeitpunkts sowie die zu berücksichtigenden Nachweise gilt Folgendes:
Legt der Gläubiger der Kapitalerträge der auszahlenden Stelle
- eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 2 Satz 4 EStG,
- einen Freistellungsauftrag nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG,
- eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG,
- eine Bescheinigung nach § 44a Abs. 4 Satz 3 EStG, Abs. 5 Satz 4 EStG oder
- eine Erklärung nach § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG
bis zum Zeitpunkt der technischen Erstellung der Steuerbescheinigung – spätestens bis zum 31.1. des Folgejahres – für das betreffende Kalenderjahr vor, so hat diese einen bereits vorgenommen Steuerabzug zu korrigieren.
Nach diesem Zeitpunkt kann der zum Steuerabzug Verpflichtete eine Korrektur des Steuerabzugs vornehmen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung (§ 44b Abs. 5 Satz 1 EStG).
Bei bereits aufgelösten Konten und Depots ist es nicht zu beanstanden, wenn nachträglich eingereichte Bescheinigungen, Nichtveranlagungs-Bescheinigungen und Freistellungsaufträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Satz 4 der Rz. 258 des BMF-Schreibens vom 9.10.2012 wird wie folgt geändert:
„Eine Erhöhung des freizustellenden Betrages darf ebenso wie die erstmalige Erteilung eines Freistellungsauftrages nur mit Wirkung für das Kalenderjahr, in dem der Antrag gestellt wird, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des Folgejahres für das abgelaufene Jahr und für spätere Kalenderjahre erfolgen.“
BMF, Schreiben v. 31.8.2015, IV C 1 - S 2410/11/10001 :005
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.6185
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.971
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.895
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1296
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.975
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.657
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.405
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23737
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.543
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.101
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
-
Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
-
Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
-
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024