Maßgebende Beträge für Umzugskosten
Umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind
Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach § 9 Abs. 2 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) maßgebend ist, beträgt bei Beendigung des Umzugs
- ab 1.3.2016 1.882 EUR
- ab 1.2.2017 1.926 EUR
Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Abs. 1 BUKG beträgt für Verheiratete, Lebenspartner und Gleichgestellte i. S. d. § 10 Abs. 2 BUKG bei Beendigung des Umzugs
- ab 1.3.2016 1.493 EUR
- ab 1.2.2017 1.528 EUR
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Abs. 1 BUKG beträgt für Ledige, die die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 BUKG nicht erfüllen, bei Beendigung des Umzugs
- ab 1.3.2016 746 EUR
- ab 1.2.2017 764 EUR
Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in § 6 Abs. 3 Satz 2 und 3 BUKG bezeichnete weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten oder Lebenspartners:
- zum 1.3.2016 um 329 EUR
- zum 1.2.2017 um 337 EUR
Das BMF-Schreiben vom 6.10.2014 ist auf Umzüge, die nach dem 29.2.2016 beendet werden, nicht mehr anzuwenden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.4065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.297
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.131
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.4096
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.190
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.650
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.402
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.17739
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.567
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.242
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Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
29.11.2024
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Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität
29.11.2024
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Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte
27.11.2024
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Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023
26.11.2024
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Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
25.11.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
25.11.2024
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Ausnahme Grenzgängerregelungen
25.11.2024
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183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
25.11.2024
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Arbeitgeber und Betriebsstätte
25.11.2024
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Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
25.11.2024