Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2019 veröffentlicht
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Anmeldungszeiträume ab Januar 2019 wurde nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d EStG bestimmt. Das BMF weist darauf hin, dass das Vordruckmuster auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend ist, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. In den elektronischen Formularen gibt es jedoch kleine Abweichungen zum Vordruckmuster. So sind zusätzlich
- zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorgesehen.
BMF, Bekanntmachung v. 24.8.2018, IV C 5 - S 2533/18/10002, veröffentlicht am 24.8.2018
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
-
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024