Umsatzsteuerermäßigung für die Personenbeförderung mit Schiffen
Nach diesem Zeitpunkt ausgeführte Umsätze aus der Beförderung von Personen mit Schiffen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn es sich um genehmigten Linienverkehr oder Fährverkehr handelt und sich die Beförderung innerhalb einer Gemeinde vollzieht oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird daher wie folgt geändert:
1. Abschn. 12.12 wird gestrichen.
2. In Abschn. 12.13 werden nach Abs. 10 neue Absätze 10a und 10b eingefügt.
Die Regelungen dieses Schreibens sind auf nach dem 31.12.2011 ausgeführte Umsätze anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 22.1.2013, IV D 2 - S 7244/07/10001-04.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.4065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.297
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.131
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.4096
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.190
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.650
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.402
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.17739
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.567
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.242
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Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
29.11.2024
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Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität
29.11.2024
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Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte
27.11.2024
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Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023
26.11.2024
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Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
25.11.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
25.11.2024
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Ausnahme Grenzgängerregelungen
25.11.2024
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183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
25.11.2024
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Arbeitgeber und Betriebsstätte
25.11.2024
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Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
25.11.2024