Versorgungsbezüge internationaler und europäischer Organisationen
In der Regel lässt dieses Abkommen bzw. Privilegienprotokoll das deutsche Besteuerungsrecht für die Pensionen oder Ruhegehälter unberührt. Eine Ausnahme hiervon stellt das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABl. EU 2008 Nr. C 115 S. 266 v. 9.5.2008) dar, d. h. Pensionen und Gehälter ehemaliger Bediensteter von Organisationen, auf die dieses Protokoll anzuwenden ist, unterliegen ausschließlich der EU-internen Besteuerung. Eine Zusammenstellung der internationalen Organisationen einschließlich der Fundstellen der zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen, aufgrund derer Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationalen Organisationen oder ausländischen Staaten Befreiungen von deutschen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gewährt werden (ausgenommen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung), enthält das BMF-Schreiben vom 18.3.2013).
Bei von folgenden internationalen Organisationen gezahlten Pensionen einschließlich der Zulagen (Steuerausgleichszahlung, Familienzulagen und andere) handelt es sich um Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Absatz 2 EStG:
- Koordinierte Organisationen: Europäische Weltraumorganisation (ESA), Europarat, Nordatlantikvertragsorganisation (NATO), Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Westeuropäische Union (WEU), Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMV, engl. ECWMF),
- Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL),
- Europäische Patentorganisation (EPO) einschließlich der Dienststellen des Europäischen Patentamts (EPA),
- Europäisches Hochschulinstitut (EHI).
Randziffer 168 des BMF-Schreibens vom 19.8.2013, geändert durch das BMF-Schreiben vom 10.1.2014 und das BMF-Schreiben vom 10.4.2015, wird entsprechend neu gefasst. Diese Neufassung ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.3625
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.762
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.301
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.391
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3196
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.254
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.940
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.615
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.34441
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.061
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
30.12.2024
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Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
23.12.2024
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024