![BMF: Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2014 BMF: Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2014](https://www.haufe.de/image/schwarze-urne-mit-rose-und-bibel-240788-2.jpg?trafo=4x3&width=300&digest=fExwLotcGcYlaO9yGTRPx0cvwrbTknH3nwx7vzkkyaM%3D)
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2013 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen.
Daher bleiben gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 2.10.2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit BMF-Schreiben vom 26.10.2012 veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2014 anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 13.12.2013, IV D 4 - S 3104/09/10001