Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2014
Daher bleiben gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 2.10.2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit BMF-Schreiben vom 26.10.2012 veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2014 anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 13.12.2013, IV D 4 - S 3104/09/10001
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30.12.2024
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