Vordruckmuster für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab 1.7.2013
Der Vordruck der Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab dem 1.7.2013 kann maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge wie im amtlich vorgeschriebenen Vordruck enthält.
Übersteigt der ursprünglich angemeldete Betrag den berichtigten Betrag oder übersteigen die geleisteten Rückforderungsbeträge die anzumeldende Prämie, so ist der Rotbetrag unverzüglich an die Bundeskasse Trier, Dienstsitz Kiel (BIC: MARKDEF1210, IBAN: DE42 2100 0000 0021 0010 30) zu zahlen.
Das BMF-Schreiben vom 26.11.2001 (IV C 5 - S 1961-33/01, BStBl I S. 895) wird mit Wirkung ab 1.7.2013 ersetzt.
BMF, Schreiben v. 17.6.2013, IV C 5 - S 1961/12/10004
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.5485
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.926
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3.543
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Neuer Umwandlungssteuererlass veröffentlicht
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
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Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
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