Vordruckmuster für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab 1.7.2013
Der Vordruck der Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab dem 1.7.2013 kann maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge wie im amtlich vorgeschriebenen Vordruck enthält.
Übersteigt der ursprünglich angemeldete Betrag den berichtigten Betrag oder übersteigen die geleisteten Rückforderungsbeträge die anzumeldende Prämie, so ist der Rotbetrag unverzüglich an die Bundeskasse Trier, Dienstsitz Kiel (BIC: MARKDEF1210, IBAN: DE42 2100 0000 0021 0010 30) zu zahlen.
Das BMF-Schreiben vom 26.11.2001 (IV C 5 - S 1961-33/01, BStBl I S. 895) wird mit Wirkung ab 1.7.2013 ersetzt.
BMF, Schreiben v. 17.6.2013, IV C 5 - S 1961/12/10004
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6635
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.546
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.216
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0216
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.795
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.736
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.33737
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.303
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.703
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.069
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
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Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024
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Erster digitaler Gewerbesteuerbescheid wurde in Hessen versandt
23.10.2024
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Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen
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Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
23.10.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
23.10.2024