BMF: Vordruckmuster für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung

Nach § 4a Abs. 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zur Auszahlung anzumelden (Wohnungsbauprämien-Anmeldung).

Der Vordruck der Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab dem 14.10.2013 kann maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge wie im amtlich vorgeschriebenen Vordruck enthält.

Übersteigt der ursprünglich angemeldete Betrag den berichtigten Betrag oder übersteigen die geleisteten Rückforderungsbeträge die anzumeldende Prämie, so ist der Rotbetrag unverzüglich an die

Bundeskasse Trier

Dienstsitz Kiel

BIC: MARKDEF1200

IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66

zu zahlen.

Das BMF-Schreiben vom 17.6.2013 (IV C 5 - S 1961/12/10004, BStBl I S. 786) wird mit Wirkung ab 14.10.2013 ersetzt.

BMF, Schreiben v. 10.10.2013, IV C 5 - S 1961/12/10004


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