Elektronische Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung
1. Meldezeilen mit fehlerhaften Angaben (z. B. fehlerhaften USt-IdNrn. oder fehlerhafte Art der Leistung) sind zu stornieren. Hierzu werden die ursprünglichen Angaben aus der fehlerhaften Meldezeile zur USt-IdNr. und der Art des Leistung wiederholt und die Bemessungsgrundlage „0“ (Null) angegeben.
2. Soll nun die korrekte USt-IdNr. bzw. die zutreffende Art der Leistung gemeldet werden, dann sind in einer neuen Meldezeile die zutreffenden Angaben zur USt-IdNr. und/oder Art der Leistung mit der entsprechenden Bemessungsgrundlage anzugeben.
Musterbeispiele finden sich in der Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung (Punkt 12 Berichtigungen).
BZSt v. 10.3.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6635
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.546
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.216
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0216
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.795
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.736
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.33737
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.303
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.703
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.069
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
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Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024
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Erster digitaler Gewerbesteuerbescheid wurde in Hessen versandt
23.10.2024
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Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen
23.10.2024
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Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
23.10.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
23.10.2024