DBA Irland: Unter das Abkommen fallende Steuern (BMF)
Die „USC“ wird in Irland vom Einkommen natürlicher Personen als Zuschlag zur „Income Tax“ ab 4.004 EUR in Stufen-Sätzen von 2 %, 4 % und 7 % des Bruttoeinkommens erhoben. Detaillierte Informationen stellt die irische Finanzverwaltung auf ihrer Internetseite www.revenue.ie zur Verfügung.
Irland gegenüber wurde bestätigt, dass Deutschland der irischen Auffassung folgt, die „USC“ als gem. Art. I Abs. 2 DBA-IRL unter das Abkommen fallende Steuer anzusehen.
Dies gilt auch für das am 30.3.2011 unterzeichnete neue DBA-IRL (Art. 2 Abs. 4), das noch nicht in Kraft getreten ist.
BMF, Schreiben v. 1.12.2011, IV B 3 – S 1301-IRL/0-03
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