Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme
Schnittstelle soll einheitliche Struktur sicherstellen
Mit der DSFinV-K 2.0 wird eine Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassennachschauen beschrieben. Ziel des Einsatzes dieser Schnittstelle ist eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem. Betroffene Unternehmen müssen ab 1.1.2020 ihre Daten gemäß den Konventionen der DSFinV-K 2.0 auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.
Das BZSt weist darauf hin, dass die aktuelle Version der Schnittstelle zum Download bereit steht.
BZSt, Meldung v. 12.8.2019
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